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- Banner / Bildanzeigen
Bildanzeigen bzw. Banner sind die Anzeigen bei Adwords, die mit einem Bild geschaltet werden. Für die Bildanzeigen können die Dateitypen jpeg, jpg, gif und png verwendet werden. Die Dateigröße darf 150 kb nicht überschreiten. Für animierte Anzeigen (gif) muss beachtet werden, dass die Animation inkl. Etwaiger Schleifen max. 30 Sekunden läuft. Erlaubt sind Animationen mit weniger als 5 Frames pro Sekunde (fps). Gängige Bildformate:
- Fullsize-Banner: 468 x 60
- Leaderboard: 728 x 90
- Square: 250 x 250
- Small Square: 200 x 200
- Large Rectangle: 336 x 280
- Inline Rectangle: 300 x 250
- Skyscraper: 120 x 600
- Wide Skyscraper: 160 x 600
- Halbseitig: 300 x 600
- Large Leaderboard: 970 x 90
- Large Mobile Banner: 320 x 100
- Billboard: 970 x 250
- Portrait: 300 x 1050
Jede Bildanzeige wird vor der Veröffentlichung vom Adwords-Team geprüft. Es dürfen in der Bildanzeige z.B. keine anstößigen Inhalte oder Markenverletzungen vorliegen.
Neben selbst erstellten Bannern kann auch der Google Web Designer zur Erstellung von HTML5-Anzeigen genutzt werden. Das kostenlose Onlinetool erstellt auf Basis der Zielseite ziemlich gute animierte Bildanzeigen in vielen der o.g. Formate. Damit ist die Erstellung von Bildanzeigen für Bildschirme verschiedener Größen und insbesondere für mobile Endgeräte ohne großen Aufwand möglich.
- Bewertungserweiterungen
Bewertungserweiterungen sind eine Form der Anzeigenerweiterungen und stellen Bewertungen des werbetreibenden Unternehmens durch Dritte dar. Die Bewertungserweiterungen werden nur in der Google Suche und im Suchnetzwerk geschaltet, im Displaynetzwerk erscheinen sie nicht. Google ist bei der Prüfung der Bewertungserweiterungen ziemlich streng und stellt u.a. diese Anforderungen:
- Im Zitat muss die Quelle genau wiedergegeben werden,
- Die Bewertung muss im text der Quellseite vorhanden und sichtbar sein,
- Bei Auszeichnungen und Testergebnissen muss der Zeitraum der Tests angegeben werden.
- Die Bewertungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Die Einrichtung und Bearbeitung der Bewertungserweiterungen ist auf der Konto-, Kampagnen- und Anzeigengruppenebene möglich über den Tab Anzeigenwerweiterungen -> Bewertungserweiterungen.
- Brand-Bidding
Unter Brand-Bidding versteht man die Verwendung von und das Bieten auf Keywords, die markenrechtlich geschützt sind. Google prüft die Verwendung von Marken-Keywords nicht, selbst wenn der Markeninhaber Beschwerde einlegen sollte. Anders sieht es bei den Adwords-Anzeigen aus. Hier prüft Google bei einer evtl. Beschwerde eines Markeninhabers die Verwendung von geschützten Begriffen. Wer als Werbetreibender sicher gehen will, sollte die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen vor Schaltung der Adwords-Kampagnen mit dem jeweiligen Markeninhaber klären und die Erlaubnis schriftlich vorliegen haben.
Werden Sie zum Adwords-Experten!
Alexander Beck hat mit dem Buch Google Adwords praktisch ein Standardwerk über das vielseitige Werbesystem geschrieben. Wer sich zu den aktuellen Adwords-Themen weiterbilden möchte, ist mit diesem Werk bestens ausgestattet. Auch wir schauen immer wieder in die aktuelle Ausgabe und lassen die Erkenntnisse in Kampagnen-Tests mit einfließen.